Nachhaltigkeit

Einleitung

Die Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019, auch Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, «SFDR») genannt, regelt nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Entsprechend den Anforderungen der SFDR schafft die YOUPLUS Assurance AG (im Folgenden «YOUPLUS») auch in diesem Bereich mehr Transparenz für ihre Kunden und Partner.

Informationen zum Umgang der YOUPLUS Assurance AG mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage (gemäss Art. 3 SFDR)

Die YOUPLUS versteht Nachhaltigkeitsrisiken als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt («Environmental»), Soziales («Social») oder Unternehmensführung («Governance-related») – zusammen die «ESG-Risiken» – deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögenswerte, die Rentabilität oder die Reputation von YOUPLUS haben könnten. Beispiele für derartige ESG-Risiken sind der Klimawandel, der Verlust der Artenvielfalt, Verstösse gegen international anerkannte Arbeitsstandards (z. B. Kinderarbeit) oder Korruption.
Nachhaltig zu investieren ist ein wichtiges Anliegen für YOUPLUS, denn die Berücksichtigung von ESG-Risiken führt unseres Erachtens langfristig zu einem verbesserten Rendite-Risiko-Profil. Dabei verfolgen wir innerhalb des Sicherungsvermögens (d.h. der Deckungsrückstellung für «klassische» Lebensversicherungspolicen mit Garantiezins) das Ziel, das uns von den Versicherungsnehmern anvertraute Kapital möglichst breit zu diversifizieren und langfristig ertragreich anzulegen. Dadurch stellen wir für alle unsere Kunden einen anhaltend leistungsstarken Versicherungsschutz sicher. Bereits heute schliessen wir Investitionen von Mitteln aus unserem Sicherungsvermögen in bestimmte Bereiche aus: Die Gesellschaft investiert nicht in einzelne Vermögenswerte (Aktien, Anleihen, etc.), die von Gesellschaften emittiert wurden, die bekanntermassen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen moralische oder ethische Grundsätze verstossen, indem sie bspw. Kinder als Arbeitskräfte beschäftigen, Güter oder Dienstleistungen mit erzwungener Arbeit (Zwangsarbeit) herstellen oder bei der Herstellung ihrer Güter und Dienstleistungen Menschenrechte missachten. Darüber hinaus investiert YOUPLUS nicht in einzelne Vermögenswerte (Aktien, Anleihen, etc.), die von Gesellschaften emittiert wurden, welche in Ländern, gegen die wirtschaftliche Sanktionen bestehen oder in Ländern, die im Sinne der Liechtensteinischen Sorgfaltspflichtverordnung und dem Schweizer Geldwäschereigesetz als „Risikoländer“ zu verstehen sind, ansässig sind.
YOUPLUS nimmt erstmals 2022 am PACTA / Climate Scenario Analysis Program [PACTA / Climate Scenario Analysis Program - 2DII (2degrees-investing.org)] teil. Durch die Verwendung der dort zur Verfügung gestellten Tools, können ESG-Risiken der klimarelevanten Sektoren im Portfolio analysiert werden. Diese Sektoren setzen sich aus Stromerzeugung, Kohlebergbau, vorgelagerte Sektoren der Öl- und Gasindustrie, Automobilindustrie, Zementindustrie, Stahlindustrie sowie dem Luftverkehr zusammen und sind weltweit für etwa 75% der Treibhausgasemissionen verantwortlich.
YOUPLUS ist bestrebt, eine aktive Rolle im Auswahlprozess für die Investment- und Anlagefonds, die als Underlying von fondsgebundenen Versicherungsprodukten dienen und bei denen Kunden das Anlagerisiko tragen, zu übernehmen. Bei der Aktualisierung und Erweiterung des Fondsangebots wird regelmässig evaluiert, welche Fonds die international anerkannten Regeln zur Nachhaltigkeit in welchem Masse erfüllen, um darauf basierende Kundeninformationen zu entsprechenden Fonds im Rahmen gesetzlicher Anforderungen bereitstellen zu können. Dabei strebt YOUPLUS grundsätzlich an, den Kunden eine möglichst breite Auswahl an nachhaltigen Fonds anbieten zu können. Ungeachtet des vorgenannten Bestrebens bietet YOUPLUS bis auf weiteres weiterhin Fonds an und wird solche in das Fondsangebot aufnehmen, welche die ESG-Nachhaltigkeitskriterien formal nicht erfüllen. Damit wird für Kunden weiterhin eine möglichst grosse und diverse Fondsauswahl sichergestellt, auf deren Basis letztendlich Anlageentscheidungen analog den jeweiligen Kundenpräferenzen umgesetzt werden können.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Gemäss Art. 4 der SFDR ist die YOUPLUS verpflichtet, auf ihrer Internetseite

  • entweder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen und eine Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellt, abzugeben, oder,
  • wenn sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt, klare Gründe dafür anzugeben, warum dies unternehmensseitig nicht in vorgenannter Form umgesetzt wird, sowie Informationen zu der Frage zu geben, ob und ggf. ab wann sie beabsichtigt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen.

YOUPLUS erfasst nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene wie auch auf Produktebene derzeit noch nicht. Ursächlich für diese Entscheidung von YOUPLUS ist, dass eine gesicherte Einschätzung zu den Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen aufgrund der in vielen Anlageklassen noch überaus unvollständigen Datenbasis sowie der mangelnden Datenqualität zum gegenwärtigen Zeitpunkt für YOUPLUS nicht zu einem vertretbaren Kostenaufwand möglich ist.

Auf Basis der Anfang Dezember 2022 verfügbaren Sachlage und Details zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen ist YOUPLUS bestrebt, die Anforderung, die PAI darzustellen und zu erläutern, voraussichtlich erstmals ab dem Jahr 2025 (für das Geschäftsjahr 2024) auf Basis der dann verfügbaren Daten umzusetzen.

Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik (gemäss Art. 5 SFDR)

Die YOUPLUS hat die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik wie folgt vorgenommen: Nahezu alle Mitarbeitenden von YOUPLUS sind im Rahmen des Bonusreglements der Gesellschaft bonusberechtigt. Die Bonifizierung bei YOUPLUS erfolgt auf Basis so genannter Balanced Scorecards. Dabei handelt es sich um Zielvereinbarungen, welche YOUPLUS jährlich mit den Mitarbeitenden abschliesst. Diese Zielvereinbarungen enthalten paritätisch Unternehmensziele und individuelle Ziele der Mitarbeitenden, aus deren jeweiligen Erreichungsgraden dann der gesamte Zielerreichungsgrad und damit jeweils der Umfang der Bonusberechtigung für die einzelnen Mitarbeitenden errechnet wird.
Ein wichtiges Ziel von YOUPLUS ist es, eine möglichst weitreichende Involvierung der Mitarbeitenden in die Thematik der Nachhaltigkeitsrisiken zu gewährleisten und auf breiter Front Bewusstsein für die ESG-Risiken zu schaffen, denen YOUPLUS ausgesetzt ist. Daher hat YOUPLUS beschlossen, dass eines der im Rahmen der Balanced Scorecard zu definierenden Unternehmensziele sich auf ESG-/Nachhaltigkeitsrisiken bezieht, um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden ESG-/Nachhaltigkeitsrisiken angemessen im Rahmen ihrer laufenden Aufgabenerfüllung berücksichtigen. Darüber hinaus wurde im internen „Vergütungsstandard“ („Remuneration Policy“) von YOUPLUS festgelegt, dass der Vergütungsausschuss der Gesellschaft regelmässig sicherzustellen hat, dass auf allen Hierarchiestufen jegliche Vergütungsanreize vermieden werden, welche die Mitarbeitenden zu einem unbedachten Eingehen von ESG-/Nachhaltigkeitsrisiken verleiten könnten.

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